Tipps im Umgang mit Raketen & Feuerwerkskörper

Feuerwerke und Knallkörper werden besonders zu Anlässen wie Silvester gerne gekauft und abgefeuert. Damit es bei der Verwendung von Raketen und Co zu keinen Verletzungen oder Schäden kommt, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Pyrotechnische Gegenstände wie Raketen und Böller sind aufgrund ihre Konstruktion dafür bestimmt Rauch, Feuer, Druck und Farben zu erzeugen. Bei unsachgemäßer oder leichtsinniger Verwendung von Pyrotechnik kann es zu schweren Verletzungen kommen.

  1. Aufbewahrung nur in der handelsüblichen Originalverpackung oder in einem sicheren Behältnis und an geeigneten Orten.
  2. Vor der Verwendung von pyrotechnischen Artikeln unbedingt die Gebrauchsanweisung beachten.
  3. Feuerwerkskörper von Kleinkindern fernhalten, größere Kindern über den richtigen Umgang und die Gefahren aufklären und Feuerwerkskörper nur unter Aufsicht verwenden lassen.
  4. Fenster, Haus- und Balkontüren schließen, damit eventuelle Irrläufer keine Brände in der Wohnung oder Haus verursachen können.
  5. Die tatsächlich benötigten Feuerwerkskörper erst unmittelbar vor der Verwendung aus der schützenden Verpackung nehmen. Vorsicht vor allfälligem Funkenflug.
  6. Rauchverbot und kein offenes Feuer im Nahbereich von und beim Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen einhalten, da es sonst zu gefährlichen und ungewollten Frühzündungen kommen kann.
  7. Bei Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Nahbereich von Eigenheimen geeignete Löschmittel bereithalten. Mit Wasserkübeln oder Handfeuereuerlöschern lassen sich Entstehungsbrände bereits unter Kontrolle bringen.
  8. Alkoholkonsum vermeiden, wenn man beabsichtigt, Feuerwerkskörpern zu verwenden.
  9. Niemals Feuerwerkskörper, im speziellen Knallkörper, zu einem „Superböller“ oder zu anderen geballten Ladungen bündeln oder gemeinsam zünden oder in sonstiger Weise verändern. Das Selbstherstellen von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen ist lebensgefährlich und daher gesetzlich verboten.
  10. Feuerwerkskörper niemals in Hosen- oder sonstigen Bekleidungstaschen tragen oder aufbewahren. Im Fall einer ungewollten, frühzeitigen Zündung können schwerste Verletzungen verursacht werden.
  11. Niemals in der Nähe von brennbaren oder leicht entzündlichen Bereichen (z.B. Tankstellen, Flüssiggastanks) oder Gegenständen zünden. Besondere Vorsicht auch bei trockener Vegetation und im Nahbereich von Wäldern.
  12. Anzündung immer mit möglichst großem Körperabstand. Sofern nichts anderes angegeben, Feuerwerkskörper immer mit ausgestreckter Hand, das heißt mit möglichst großem Abstand
    zum Körper, zünden und nach wahrnehmbarem Anzündvorgang sofort abwenden und Sicherheitsabstand einnehmen.
  13. Raketen müssen aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abgeschossen werden.
  14. Raketen niemals mit dem Stab in den Erdboden stecken! Raketen müssen leichtgängig ohne Widerstand aufsteigen können! Baby-Raketen z.B. in feststehende oder befestigte, d.h. umkippsichere Flaschen stecken; große Raketen z.B. in ein Rohr, aus dem sie leichtgängig aufsteigen können. Unbedingt die Windrichtung beachten (Abdrift) und Bedachtnahme auf herabfallenden und eventuell noch glühenden Raketenstäben. Zündschnurschutzkappen bei Raketen erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen, Rakete mit ausgestreckter Hand anzünden, sofort abwenden und Sicherheitsabstand einnehmen.
  15. Bei verbogenen oder gebrochenen Leitstäben von Raketen dürfen diese nicht mehr verwendet und niemals aus der Hand abgeschossen werden.
  16. Zündversager keinesfalls aufheben, sondern liegen lassen.
  17. Fertig abgebrannte Batteriefeuerwerke grundsätzlich auch für mindestens 30 Minuten unverändert belassen.
  18. Komplett ausgebrannte Karton- und Feuerwerksreste können, nach einer vollständigen Auskühlung, über den Hausmüll entsorgt werden. Die Auskühlphase kann eventuell durch Wassereinsatz (vorsichtiges Wässern der Rohre) verkürzt werden.

Knallkörper immer mit besonderer Vorsicht verwenden

  • Knallkörper mit Reibkopf immer vom Körper weg an einer Reibfläche entzünden und nach wahrnehmbarem Anzündvorgang sofort in einen sicheren tier- und menschenfreien Bereich werfen. Niemals in der Hand halten!
  • Größere Knallkörper mit Anzündlitze, wie z.B. „Chinaböller“, in einem sicheren Bereich auf den Boden legen, mit ausgestreckter Hand entzünden, sofort abwenden und Sicherheitsabstand einnehmen.
  • Knallkörper können unter ungünstigen Umgebungsbedingungen (z.B. durch Schallreflexionen an Hauswänden) und im unmittelbaren Nahbereich ein Gehörtrauma verursachen. Unbedingt Sicherheitsabstände einhalten. Niemals in der unmittelbaren Nähe von Menschen oder Tieren verwenden.
  • Bedachtnahme, dass am Boden explodierende Knallkörper durch die Druckwirkung kleine Steine und diverses Material aufwirbeln und wegschleudern können und es dadurch eventuell zu Augenverletzungen kommen kann

Bodenfeuerwerkskörper beim Abbrennen niemals in der Hand halten. Z.B. Fontänen, römische Lichter, Vulkane oder Lichterbatterien immer auf ebenem, festen Untergrund aufstellen und gegen Umkippen sichern; z.B. an einem kurzem Pfahl befestigten. In Zweifelsfällen den Rat des Fachhändlers einholen.

Verwendung von Raketen, Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Knallfrösche & Sprungräder im Ortsgebiet

Feuerwerk Raketen

Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (das sind sogenannte Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmeregelungen können durch den Bürgermeister erteilt werden. Dieser kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen. Ungeachtet dieser Verordnung ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung verboten. Grundsätzlich verboten ist die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und in unmittelbarer Nähe von

  • Krankenhäusern
  • Kinderheimen
  • Alters- oder Erholungsheimen
  • Kirchen sowie
  • Tierheimen und Tiergärten

Vorsicht beim Abschießen von Raketen, Knaller & Co

Feuerwerk

Beim Abschießen von Knallkörpern und Raketen kommt es oft zu schweren Verbrennungen, Augenverletzungen oder Verletzungen, die bis zum Verlust von Körperteilen führen. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern an nicht berechtigte Personen oder selbst produzierte Knaller und illegale in Österreich verbotene Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch erhebliche Sachschäden.

Die Polizei geht bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz vor, um eine Gefährdung und Belästigung durch missbräuchliche Verwendung von Pyrotechnik zu vermeiden. Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden. So werden jedes Jahr in Österreich etwa drei Tonnen Material sichergestellt, das anschließend vom Entschärfungsdienst des Bundeskriminalamtes vernichtet wird. Laut dem Entschärfungsspezialist Thomas Csengel stammen gut 80 Prozent der Feuerwerkskörper aus asiatischer Produktion, viele sind per Hand gefertigt. Da könne es immer wieder zu Fehlfunktionen kommen

Verwendung von pyrotechnische Produkten in geschlossenen Räumen

In geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die aufgrund ihrer Art dafür bestimmt sind. Dies sind F1 und vereinzelt F2-Produkte. Unter F1-Produkte fallen in erster Linie

  • Tischfeuerwerke
  • Traumsterne
  • Knallbonbons
  • Partyknaller
  • Konfettiartikel

Die Verwendung von F2-Produkten in geschlossenen Räumen ist nur erlaubt, wenn dies am Gegenstand oder in dessen Gebrauchsanweisung ausdrücklich vorgesehen oder für zulässig erklärt ist.

Böller & Raketen in Österreich kaufen

Feuerwerk

Aus dem Ausland selbst importierte Böller stellen laut den Experten eine unkalkulierbare Gefahr dar. Diese empfehlen, die Feuerwerkskörper im Inland zu kaufen. Die Händler können beim Verkauf von Raketen, Böller und Co beraten, Sicherheitsbestimmungen erläutern und Tipps geben. Alles, was man selbst importiert, kann nach dem Pyrotechnikgesetz illegal und somit gefährlich sein, weil es nicht den Qualitätskriterien entspricht. Es könnten chemische Stoffe verwendet werden, die gefährlich und gesundheitsschädlich sind. Gerade billige und nicht zugelassene Erzeugnisse aus dem asiatischen Raum, die meist
über zweifelhafte Webshops im Ausland (zum Beispiel aus Polen) oder bei unseriösen Händlern im Grenzraum von Tschechien zu beziehen sind, stellen eine große und unkalkulierbare Gefahr
dar, auch wenn man sie „vorsichtig“ verwenden will.

Die meisten Unfälle passieren, weil oft Alkohol im Spiel ist, und weil selbst gebastelt wird, damit die Explosionen größer und intensiver ausfallen.

sagt Helmut Szagmeister vom Entschärfungsdienst.

Feuerwerkskörper, die bereits ein CE-Kennzeichen oder – während den gesetzlichen Übergangsfristen bis 2017 – noch ein deutsches Pyrotechnik-Zulassungszeichen („BAM“- Nummer) aufweisen und im österreichischen Pyrotechnik-Fachhandel bzw. bei seriösen Pyrotechnikhändlern bezogen werden (somit dem österreichischen Pyrotechnikgesetz entsprechen), sind bei der Verwendung im Rahmen der Gebrauchsanweisung und unter Einhaltung der Sicherheitshinweise grundsätzlich in ihrer Qualität und Handhabungssicherheit gut einschätzbar. Völlig ungefährlich sind auch zugelassene
pyrotechnische Erzeugnisse allerdings nie, daher sind die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise strikt einzuhalten.

Kategorie F – Feuerwerkskörper Vorschriften im Detail

Kategorie F1

  • Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen
  • Mindestalter 12 Jahre
  • keine besonderen Besitz- und Verwendungsbestimmungen (außer die allgemeinen Verbote)
  • Verwendung gegebenenfalls auch in geschlossenen Räumen zulässig (sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt)
  • Beispiele: Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Bengalzündhölzer, Knallbonbons, Wunderkerzen („Sternspritzer“), Knallerbsen, Bodenfeuerwirbel, Partyknaller („Party-Popper“).

Kategorie F2

  • Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel besitzen
    Mindestalter 16 Jahre (in Deutschland: 18 Jahre)
  • keine besonderen Besitz- und Verwendungsbestimmungen, d.h. keine behördliche Bewilligung erforderlich
  • darf ganzjährig erworben, besessen und verwendet
  • Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen müssen in Zukunft am Gegenstand angebracht sein oder mit diesem mitgeliefert werden
  • Verwendung in geschlossenen Räumen und im Ortsgebiet grundsätzlich verboten (Ausnahmen und weitere Verbote siehe weiter unten)
  • Beispiele: div. Knallkörper, Silvesterraketen, div. Fontänen („Vulkane“), Lichterbatterien, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe, etc.

Kategorie F3

  • Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Verwender benötigt Sachkunde, d.h. einen Pyrotechnikausweis mindestens für Kategorie F3 (oder F4)
  • Erwerb, Besitz und Verwendung nur mit einer behördlichen (bescheidmäßigen) Bewilligung im jeweiligen Einzel-/Verwendungsfall (d.h. Antrag an Behörde ist erforderlich)
  • Sicherheits- und Verwendungsbestimmungen werden durch Behördenbescheid vorgeschrieben
  • Beispiele: wie bei F2, nur etwas größer bzw. stärker.

Kategorie F4

  • Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und die nur für die Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen („Profi“) vorgesehen sind
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Verwender benötigt Fachkenntnisse, d.h. einen Pyrotechnikausweis für F4
  • Erwerb, Besitz und Verwendung nur mit einer behördlichen (bescheidmäßigen) Bewilligung im jeweiligen Einzel-/Verwendungsfall (d.h. Antrag an Behörde ist erforderlich)
  • Sicherheits- und Verwendungsbestimmungen werden durch Behördenbescheid vorgeschrieben
  • Beispiele: wie bei F3, nur etwas größer und stärker; hier werden in Zukunft auch nur mehr ausschließlich die professionellen Feuerwerksbomben zulässig sein.

Quelle: Polizei, BMI

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