Neue e-card mit Foto

Für jeden Versicherten ist es inzwischen normal, dass beim Arzt-Besuch die e-card vorgelegt werden muss. Das erste Stecken einer e-card vor fast genau 14 Jahren hat einen Modernisierungsprozess für das heimische Gesundheitswesen in Gang gesetzt.

Ab 1.1.2020 gibt es eine neue Generation von e-cards mit Foto des Versicherten. Aus einer europaweiten Ausschreibung für die Produktion der neuen e-card ging die österreichische Firma AUSTRIA CARD als Bestbieter hervor.

Sicherheitsmerkmale der neuen e-Card

Zusätzlich zu den bereits am Chip vorhandenen elektronischen Signaturen erhält die neue Generation der e‑card auch am Kartenkörper weitere Sicherheitsmerkmale:

  • UV- und Infrarot-Farben: Bestimmte Schriftzüge wie beispielsweise das Logo der Sozialversicherung, sind nur unter UV-Licht sichtbar werden.
  • Guillochen: Schutzmuster aus feinen, ineinander verschlungenen Linien, und ein spezielles Effektdruckverfahren mit Farbverlauf – genannt Irisdruck – bilden zusätzlichen Kopierschutz. Zwischen den einzelnen Guillochen-Linien ist „Sozialversicherung“ als Mikrotext zu sehen. Kopieren des Mikrotexts würde zu unleserlichen oder verschwommenen Resultaten führen.
  • Foto wird lasergraviert: Das Foto wird durch Lasergravur-Verfahren in schwarz-weiß auf der e-card aufgebracht, so kann es weder verfälscht oder abgelöst werden noch wird es durch den Gebrauch der Karte unkenntlich. Warum kein Foto in Farbe? Farblasergravur ist ein teures Verfahren, das noch nicht weit verbreitet ist und
    spezielle Materialien bei der Herstellung der Karte voraussetzt. Eine fälschungssichere
    Aufbringung der Lichtbilder in Farbe würde die Kartenkosten vervielfachen, ohne einen
    Mehrwert für die Identitätsfeststellung zu bringen.

Was muss man tun um die neue e-card mit Foto zu bekommen?

Rund 80% aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e‑card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt.

  • Wenn ein Foto aus Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein vorhanden ist, muss man kein Foto bringen und erspart sich damit einen Amtsweg.
  • Kinder unter 14 Jahren erhalten eine e-card ohne Foto.
  • Personen ab einem Alter von 14 Jahren, von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Foto zur Verfügung stellen. Die verantwortlichen Bundesministerien arbeiten derzeit an der entsprechenden Verordnung.
    Hinweis: Wer keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis besitzt und auch
    keinen ausstellen lassen möchten, aber einen österreichischen Papier-Führerschein hat,
    kann diesen zu einem Scheckkartenführerschein umschreiben lassen. Das dafür
    abgegebene Foto wird dann auch für die e-card zur Verfügung gestellt.
    Wer einen Führerschein eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates besitzt, kann
    diesen zu einem österreichischen Scheckkartenführerschein umschreiben lassen. Das dafür abgegebene Foto wird dann auch für die e-card zur Verfügung gestellt.
    Die Kosten für die Ausstellung des jeweiligen Dokuments muss man aber selber bezahlen.

Welches Foto kommt auf die e-card?

Die Fotos der Karteninhaber werden der Sozialversicherung von den Behörden zur Verfügung gestellt. Die Reihenfolge der Fotonutzung ist gesetzlich vorgeschrieben:

  1. Identitätsdokumentenregister („IDR“, Passbehörde): Hier sind alle Fotos von gültigen österreichischen Reisepässen und österreichischen Personalausweisen sowie zukünftig auch jene von Elektronischen Identitätsnachweisen (E-ID) gespeichert.
    Führerscheinregister („FSR“): Hier sind alle Fotos von gültigen österreichischen Scheckkartenführerscheinen gespeichert. Wenn kein Pass- oder Personalausweis-Foto im IDR gespeichert ist, wird überprüft, ob ein Foto von einem Scheckkartenführerschein vorhanden ist.

Es kann nicht ausgewählt werden, welches bestehende Foto für die e-card benutzt werden soll. Karteninhaber werden schriftlich darüber informiert, aus welchem Register (IDR oder FSR) das verwendete Foto stammt und zu welchem Datum das Foto dort verarbeitet wurde (z.B. Ausstellungsdatum des Reisepasses).

Werden auf der neuen e-card medizinische Daten gespeichert?

Laut DI Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband, werden so wie bei dem Vorgänger keine medizinische Daten auf der e-card gespeichert. Die neue e‑card ist eine Schlüsselkarte und eröffnet den Zugang zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein