Kastrationspflicht für Katzen & Verbot von Wildtierbörsen

Eine Kastrationspflicht für Katzen in bäuerlicher Haltung sowie ein Verbot von Wildtier-Kaufbörsen gilt ab dem 1. April 2016. Das Verbot von Wildtierbörsen dient dem Schutz der Tiere, da es dadurch zu weniger Spontankäufen kommt. Weiterhin erlaubt bleibt der Kauf von Wildtieren in Tier-und Zoofachhandlungen, wo man sich ausführlich über die Bedürfnisse der Tiere beraten lassen kann, sowie der Tausch bei Tauschbörsen. Die Tierschutzministerin Sabine Oberhauser dazu:

Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen und -halter haben eine Verantwortung gegenüber ihren tierischen Mitbewohnern. Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen und Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren. Daher werden die Wildtierbörsen nun verboten.

Katzenkastration: Unkontrollierte Vermehrung von Katzen eindämmen

In der Vergangenheit ist es zu Missverständnissen bei der Pflicht der Kastration von Katzen gekommen. Bisher war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen „in bäuerlicher Haltung“. Der Begriff „bäuerliche Haltung“ wird nun gestrichen, so dass nur noch Wohnungskatzen und Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen sind. Mit dieser Klärung wird dazu beigetragen, unnötiges Tierleid zu verhindern. Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden schlimmstenfalls sogar getötet, weil sich freilaufende Katzen unkontrolliert paaren und die Besitzerinnen und Besitzer dann nicht wissen, was sie mit den Jungtieren machen sollen. Eine Katze wird ab dem 5. Monat geschlechtsreif und wirft – wenn sie nicht kastriert wird – im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt neben einer zusätzlichen Belastung für viele Singvögel und andere geschützte Tierarten auch die Gefahr einer Ausbreitung von diversen Krankheiten, unter denen die Katzen oft stark leiden oder im schlimmsten Fall sogar sterben.
Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen sollen solche Fälle künftig verhindert werden.

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN begrüßte in einer Aussendung die geänderten Bestimmungen in den Verordnungen von Bundesministerin Oberhauser und sieht sich in seiner jahrelangen Tierschutz-Arbeit bestätigt. Die Tierschutzorganisation forderte diese Maßnahmen bereits seit Jahren.

Ein Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von exotischen Heimtieren. Wir freuen uns, dass das Bundesgesundheitsministerium hier so konsequent ist und Tierschutz vor die Händlerinteressen stellt. Gerade auf Kaufbörsen wie etwa auf der beliebten „Exotica“ kommt es zu Spontankäufen uninformierter Kunden. Diese Börsen klären viel zu wenig über die speziellen Bedürfnisse der Tiere auf.

sagte die Leiterin des Österreich-Büros von VIER PFOTEN, Indra Kley. Mit Undercover-Recherchen, welche die Tierschutzorganisation seit Jahren auf diesen Börsen durchführt, konnten entsprechende Missstände aufgedeckt werden. Die Tierschützer dokumentierten regelmäßig mangelhafte Verkaufsgespräche und schlechte Haltungsbedingungen vor Ort.

Kastrationspflicht für Katzen auf Bauernhöfen

Die Kastrationspflicht auch für Katzen in bäuerlicher Haltung sei ebenfalls eine langjährige Forderung, denn nur dadurch kann die Streunerkatzenpopulation nachhaltig und auf humane Weise unter Kontrolle gebracht werden. Ihren Ursprung haben Streunerkatzen vor allem in unkastrierten Hauskatzen mit Freigang, wie sie besonders oft auf Bauernhöfen anzutreffen sind.

Ebenfalls ein Erfolg: In dem im vergangenen Jahr zur Begutachtung vorgelegten Entwurf zur Verordnungsänderung sollten so genannte unbeabsichtigte „Hoppalawürfe“ bei Hunden und Katzen in Privathaltung von der Meldepflicht der Zucht ausgenommen werden. Dieser Punkt war in der VIER PFOTEN-Stellungnahme zum Verordnungsentwurf sehr kritisch hinterfragt und abgelehnt worden. Denn diese Ausnahme könnte zu Missbrauch und Verwässerung der allgemeinen Meldepflicht führen. Indra Kley: „Dies würde der illegalen Zucht und somit dem Welpenhandel Vorschub leisten und ein Schlupfloch für dubiose Machenschaften liefern.“ Dass sich das Ministerium nun dafür entschieden hat, die Bestimmung zu streichen, sieht VIER PFOTEN nicht nur als Erfolg für den Tierschutz, sondern ebenfalls als Anerkennung seiner konsequenten Kampagnenarbeit.

„Mit diesen wichtigen Änderungen leistet Bundesministerin Oberhauser einen wichtigen Beitrag, den Tierschutzstandard in Österreich weiter zu verbessern“, so VIER PFOTEN Österreich Leiterin Kley abschließend.

Ebenso begrüßen Wiens Tierschutzstadträtin Ulli Sima und die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy das Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere sowie die Ausweitung der Kastrationspflicht für Katzen. Außerdem regen Kaufbörsen zu Spontankäufen an, die KäuferInnen informieren sich oft nicht über die Bedürfnisse der Tiere und die optimalen Haltungsbedingungen. Dieses vorprogrammierte Tierleid wird durch das Börsen-Verbot nun abgestellt.

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