Zoll- und Artenschutzbestimmungen bei Reisen ins Ausland

Wenn der Sommer vor der Tür steht und langfristige Vorab-Buchungen in Last-Minute-Buchungen übergehen, dann steht die jährliche Reisezeit in der wärmsten Zeit des Jahres wieder vor der Tür. Im Urlaubsort angekommen geben Österreicher und Österreicherinnen gerne Geld für Erinnerungsstücke an den Urlaub oder aber auch vermeintliche günstige Einkaufsgelegenheiten aus. Leider vergessen Urlauber oft, dass viele gekaufte Produkte nicht immer sehr einfach nach Österreich wieder nach Hause mitgenommen werden dürfen.

Informationen über Einfuhrbeschränkungen und -verbote vom BMF

Auf der Homepage des BMF finden sich wichtige Hinweise für Urlauber, darüber hinaus ist das Bundesministerium für Finanzen auch mit der Zeit gegangen und bietet eine eigene Zoll-App an. Die App für Smartphones informiert beispielsweise über Freigrenzen und Freimengen bei Rauchwaren und Alkohol, Importe und Reparaturen von und bei Autos, Übersiedlung innerhalb und außerhalb der EU sowie Kontaktinformationen vom österreichischen Zoll.

Was und ab welchem Warenwert muss verzollt werden?

  • Waren müssen ab einem Wert von 300 Euro verzollt werden, bei Flugreisen gilt eine zollfreie Obergrenze von 430 Euro, sofern die Waren nicht gesonderten Einfuhrverboten oder -beschränkungen unterliegen.
  • Tipp: Es ist anzuraten, die Rechnung der gekauften Ware dabei zu haben – das gilt auch für teure und neuwertige Geräte, wie zum Beispiel Kameras, die man bereits in den Urlaub mitnimmt. Mögliche Unannehmlichkeiten bei der Einreise lassen sich so vermeiden bzw. schneller aufklären.
  • Lebensmittel – speziell Fleisch- und Wurstwaren oder Milchprodukte – dürfen aus bestimmten Ländern nur in beschränktem Umfang in die EU eingeführt werden.

Keine Mitnahme von außergewöhnlich tierischen Souvenirs

Souvenir aus dem Urlaub
Mit diesen Muscheln als Souvenir aus dem Urlaub hat man am Zoll keine Probleme.

Schlangenledergürtel, Schnitzereien aus Elfenbein oder Schmuckstücke aus Korallen unterliegen beispielsweise dem Artenschutz ebenso wie exotische Felle und Häute von bestimmten Tieren, sowie Orchideen und Kakteen. Damit wir die Flora und Fauna im Urlaubsland nicht zerstören, bitte keine Tiere vom Urlaubsort nach Hause nehmen und erst recht keine besonders geschützte Tier- oder Pflanzenarten.

In Ländern am Orient oder Asien werden oft Tiere und Pflanzen sowie tierische und pflanzliche Erzeugnisse verkauft, die durchaus zu jenen gehören können, die durch das Washingtoner Artenschutzabkommen unter Schutz gestellt sind und damit einem Einfuhrverbot beziehungsweise einer Einfuhrbeschränkung unterliegen.

In Ländern am Mittelmeer werden von lokalen Händlern oft getrocknete Seepferdchen, Riesenmuscheln und Korallen zum Verkauf angeboten. Diese sind zwar beliebte Souvenirs, die Einfuhr ist aber illegal und strafbar.

Strafbare Souvenirs aus dem Urlaub

Wer Souvenirs, die dem Artenschutz unterliegen, aus dem Urlaub mitbringt, macht sich strafbar. Wenn bei der Einreise in die EU das Tier oder die Pflanze beziehungsweise das tierische oder pflanzliche Erzeugnis vom Zoll entdeckt werden und ohne Genehmigung eingeführt werden wollen, wird das geschmuggelte „Souvenir“ beschlagnahmt und strafrechtlich verfolgt. Tipp: Im Vorhinein zu informieren, was unter welchen Bedingungen eingeführt werden darf.

Tierschutzorganisationen: Keine lebenden Urlaubsmitbringsel mitnehmen!

Tier Ausland Urlaub

Katzen, Hunde und andere Heimtiere sollten nicht aus Mitleid aus dem Urlaubsland mitgenommen werden. Nicht selten trifft man besonders in den südlichen Urlaubsländern auf streunende Hunde und abgemagerte, kranke Katzen. Mangels Kastration vermehren sich diese Tiere ungehemmt und prägen damit das Straßenbild in vielen Ländern. Oft lässt man sich leicht dazu verleiten, diese Tiere zu füttern. Die Vierbeiner gewöhnen sich sehr rasch an diese vermeintlich sichere Nahrungsquelle, die jedoch nach der Urlaubssaison sofort wieder versiegt. Viele Streuner verhungern nach Saisonende oder werden ganz einfach „entsorgt“. Deshalb unser Tipp: Vor dem Kauf eines Hundes aus dem Ausland beraten lassen!

Die Einfuhr von Tieren aus dem Ausland will aber gut überlegt sein, sonst droht an der Grenze durch den Zoll schnell das Ende der Reise und spontane Entscheidungen oft unglücklich enden. Besonders bei der Einfuhr von Tieren aus nicht EU-Ländern gelten bestimmte Vorschriften, die in erster Linie dem Schutz vor Einschleppung der Tollwut dienen.

Jedes Jahr werden anschließend in Tierheimen zahlreiche Tiere abgegeben, die wenige Wochen zuvor aus dem Urlaub mitgebracht, dann aber doch zu viel Arbeit wurden. Es macht laut der PFOTENHILFE wenig Sinn, weitere Tiere aus dem Ausland einzuführen, wenn in Österreich bereits die Tierheime überfüllt sind.

Am besten können Sie Tieren vor Ort geholfen werden, indem ein lokaler, anerkannter Tierschutzverein direkt am Urlaubsort mit einer Spende unterstützt wird. Damit können in der Folge Futter und Kastrationen finanziert werden.

Lieber traditioneller Handwerkskunst am Urlaubsort kaufen

Über 30.000 Arten sind durch strenge Gesetze geschützt. Reisende sollten deshalb auf den Kauf von tierischen oder pflanzlichen Produkten verzichten und stattdessen zu Souvenirs greifen, die traditioneller Handwerkskunst entstammen und zum Beispiel aus Textil oder Keramik gefertigt werden.

Links:

Zollinfos vom BMF

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