OGH-Entscheidung zum Kuh-Urteil: Erste Landwirte sperren Almen ab

Nach Wirbel um Kuh-Urteil setzt der Alpenverein auf Eigenverantwortung beim Umgang mit Weidevieh.

OGH Entscheidung Kuh Urteil

Die österreichischen Almlandschaften sind ein sehr beliebtes Freizeitziel für Wanderer, doch gleichzeitig sind sie Lebensraum für viele Almtiere. Nachdem die Teilschuld des Landwirts, nach einem tödlichen Unfall 2014 mit einer Wanderin auf seiner Alm, letzte Woche vom Obersten Gerichtshof in Wien bestätigt wurde, will ein Landwirt in der Steiermark seine Alm nun abriegeln. Nach diesem Kuh-Urteil herrscht bei den Landwirten in den Berggebieten Angst.

Almen spielen in landwirtschaftlicher, touristischer und freizeitwirtschaftlicher Hinsicht eine bedeutende Rolle

Für die Bauern sind Almen ein Wirtschaftsraum und Arbeitsplatz und für die Wanderer ein Erholungsort. Mit gegenseitigem Verständnis haben alle mehr davon. Dabei müssen Regeln respektiert und Rücksicht aufeinander genommen werden. Doch es gibt noch einen dritten Nutzer der Alm: das Weidevieh. Je nach Höhe, Lage und Wetter ist die Alm für sie im Zeitraum von Mai bis September schlichtweg Lebensraum. Hier wird gelebt, gefressen und Jungvieh aufgezogen.

Alm- und Weideflächen werden unter erschwerten Bedingungen bewirtschaftet. Daher sollte man prinzipiell der Natur, den Tieren und den dort arbeitenden Menschen mit Respekt und Anerkennung begegnen. Es liegt in der Eigenverantwortung aller Wanderer und Mountainbiker, sich vorausschauend und respektvoll auf Almen und Weiden zu bewegen.

Eine Alm ist kein Streichelzoo

Von Natur aus ist Weidevieh neugierig, jedoch nicht aggressiv. Für ein konfliktfreies Miteinander auf Almen und Weiden gilt es ein paar Empfehlungen zu beachten – speziell wenn man mit Hunden unterwegs ist:

  • Hunde werden von Rindern, und vor allem von Mutterkühen, als potenzielle Feinde wahrgenommen und versuchen daher immer ihre Kälber zu beschützen.
  • Natürlich treffen Almtiere auf Wanderer, die wenig bis gar keine Erfahrung mit den Tieren haben. Oftmals laufen solche Zusammentreffen unauffällig vonstatten, doch immer wieder kommt es zu unangenehmen Zusammenstößen, die im schlimmsten Fall dramatisch enden, so wie der tragische Unfall im Pinnistal im Juni 2014, als eine deutsche Urlauberin ums Leben kam.
  • Damit es nicht zu gefährlichen Begegnungen oder sogar tödlichen Verletzungen mit dem Weidevieh kommt, sind unbedingt die Informationen und Hinweisschilder im Almgelände zu beachten.
  • In zahlreichen Bundesländern machen die (Alm-)Bauern durch Hinweistafeln und Informationsfolder auf das Weidevieh aufmerksam. Die Schilder und die Flyer sollen die Menschen auf den Almen sensibilisieren, dass sich auf den Weiden Almtiere befinden und Vorsicht geboten ist. Die Hinweise sind meist in verschiedenen Sprachen verfasst.

Almwirtschaft Österreich zeigte kein Verständnis für die OGH-Entscheidung zum Kuh-Urteil

und verweist darauf, wie wichtig es im letzten Jahr war, dass die Gesetzeslage für die Almen verbessert wurde und man einen Aktionsplan gestartet hat. Die Entscheidung führt unter den Almbäuerinnen und Almbauern erneut zu viel Unverständnis und Diskussion. Einige Betriebe überlegen bereits, auf ihren Almen Aktivitäten wie das Mitführen von Hunden auf Mutterkuhalmen zu verbieten.

Aktionsplan für sichere Almen

Die Almwirtschaft Österreich als Dachverband aller Almwirtschaftsvereine der Bundesländer ist sich der Problematik der Sachlage bewusst, erwähnt jedoch auch, dass im vergangenen Jahr durch den sogenannten „Aktionsplan für sichere Almen“ und der damit verbundenen Änderung des Tierhalterparagrafen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) konkrete rechtliche Verbesserungen für die Almen bewirkt wurden.

Diese Informationsoffensive für die Wanderer soll dazu beitragen, dass die Wanderer auf Almgebieten mehr Hintergrundwissen über die Tierhaltung auf den Almen erhalten.

Eigenverantwortung der Wanderer im Gesetz festgeschrieben

Erich Schwärzler, Obmann der Almwirtschaft Österreich, betont, dass es bei dieser Änderung zu einer Besserstellung der Grundbesitzer gekommen ist. Die Eigenverantwortung der Wanderer wurde mittels zehn Verhaltensregeln genauer definiert und im Gesetz festgeschrieben. Weiters führt er an, dass die Bundesregierung hier unter Einbeziehung der Almwirtschaftsvertreter gut und schnell reagiert hat. Auch auf Länderebene wurde durch praktikable Versicherungslösungen viel Positives bewirkt und somit ein zusätzlicher Schutz geschaffen.

Es braucht weiter viel Information und Aufklärung in Richtung der Freizeitnutzer, aber auch in Richtung der Almbäuerinnen und Almbauern. Das Aufstellen von Hinweistafeln ist hierzu von zentraler Bedeutung. Auch für die Problematik, die sich durch das Mitführen von Hunden ergibt, braucht es weitere Lösungen. Am besten ist es, bei Wanderungen durch Mutterkuhalmen den Hund zu Hause zu lassen.

so der Obmann. Die Almwirtschaft Österreich spreche sich klar für ein gutes Miteinander zwischen Tourismus und Almwirtschaft aus. Dafür brauche es jedoch gewisse Rahmenbedingungen und ein vermehrtes Verständnis und Bewusstsein der Erholungssuchenden für die Almwirtschaft.

Es ist zu hoffen, dass der tragische Unfall von 2014 in der Schwere ein Einzelfall bleibt. Wenn es ein beiderseitiges Verständnis gibt und die Verhaltensregeln eingehalten werden, dann können solche Vorfälle zukünftig gänzlich vermieden werden. Das muss jedenfalls das oberste Ziel sein.

so der Obmann der Almwirtschaft Österreich.

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