Arbeit bei Hitze: Vorschriften und Tipps

Arbeit bei Hitze

Wer an Hitzetagen arbeiten muss, sehnt sich nach Abkühlung oder im besten Fall vom Chef frei zu bekommen. Aber leider gibt es auch an heißen Sommertagen keine Hitzeferien für Arbeitnehmer. Es gibt nämlich keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist.

An sogenannten Hundstagen nimmt die Leistungsfähigkeit und Konzentration bei körperlichen Tätigkeiten als auch bei geistigen Tätigkeiten deutlich ab, im Gegenzug ist die Belastung des Organismus höher. Die Arbeitsleistung sinkt um 30 bis 70 Prozent gegenüber Tagen mit normaler Temperaturen. Darüber hinaus leidet die Arbeitsqualität, die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko steigen. Laut AUVA steigt die Unfallrate vor allem in den Sommermonaten Juli und August im Vergleich zu den übrigen Monaten.

Vorschriften für Arbeiten bei Hitze

Laut § 28 Arbeitsstättenverordnung (AStV) müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen in Arbeitsräumen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fenster muss beispielsweise mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen wie durch Maschinen oder Lichtspots sind abzuschirmen.

Angepasste Raumtemperatur

  • Büroarbeiten: Bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen.
  • Ist eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden.
  • Sind Klima- oder Lüftungsanlagen nicht vorhanden, sind von der Firma alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Temperatur zu senken. Dazu zählen beispielsweise Lüften in der Nacht, Beschatten der Fenster, Kauf von Ventilatoren und bereitstellen von alkoholfreien Getränken.
  • Wird eine Klimaanlage verwendet muss eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % gewährleistet sein.
  • Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sieht das Gesetz nicht vor.

Achtung vor Zugluft am Arbeitsplatz

  • Wird das Raumklima durch Belüftung beeinflusst, muss auf Belastungen durch Zugluft Rücksicht genommen werden.
  • Die Luftgeschwindigkeit darf bei geringen körperlichen Belastungen 0,10 m/s (Meter pro Sekunde), bei normaler körperlicher Belastung 0,20 m/s und bei schwerer körperlicher Belastung 0,35 m/s nicht überschreiten.
  • Von den Regelungen zu Raumklima und Zugluft darf aber abgewichen werden, wenn dies die Nutzungsart des Raumes erfordert und andere technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor ungünstigen raumklimatischen Bedingungen getroffen werden.

Gesetzliche Regelung für Bauarbeiter bei Hitze

Seit 01.01.2013 gilt für Bauarbeiter und Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer sowie Gerüster auch Hitze als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Für diese Berufe gilt: Ab 35° C Hitze muss ein kühlerer Alternative vom Arbeitsplatz gefunden werden, oder das Arbeiten im Freien wird eingestellt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgebern oder dessen Beauftragten.

Die Kriterien der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) für die Schlechtwetterentschädigung sind die Stunden, in denen 35° C überschritten werden: Folgen drei Stunden mit mehr als 35° C aufeinander, bewirken diese die Schlechtwetter Regelung für den Rest des Tages. Für durch diese Hitze entfallene Arbeitsstunden gebührt eine Schlechtwetterentschädigung.

Arbeit in der Firma bei hohen Temperaturen: Was hilft?

Damit gesundheitliche Probleme durch hohen Temperaturen in der Arbeit vermieden werden, sollten folgende Punkte durchgeführt werden. Achtung: Auf werdende und stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Menschen sollte besonders Bedacht genommen werden.

  • Genug trinken: Hierzu muss der Arbeitergeber geeignete alkoholfreier Getränke bereit stellen. Die Ursache für die Abnahme der Leistungsfähigkeit liegt im Flüssigkeitsmangel, bedingt durch starkes Schwitzen. Daher wird empfohlen bei mehr als 30°C Lufttemperatur und mittelschwerer bis schwerer Arbeit, alle 20 Minuten ca. ein Viertel Liter Flüssigkeit zu trinken. Wasser, ungesüßter Tee oder isotonische Getränke sind dabei besonders gut als Durstlöscher geeignet und sollten an heißen Tagen immer griffbereit sein.
  • Organisatorische Maßnahmen in der Firma: Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittagshitze meiden und zusätzliche Arbeitspausen
  • Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
  • Nachtabkühlung nutzen: Intensiv in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden lüften
  • Bekleidungsvorschriften lockern
  • On der Firma bereit gestellte Tisch- oder Stehventilatoren nutzen und dabei Zugluft vermeiden. Mittlerweile gibt es beispielsweise auch leise Standventilatoren oder Turmventilatoren zu kaufen, die sich für den Einsatz im Büro an heißen Sommertagen eignen.
  • Zurverfügungstellung von Duschgelegenheiten

Arbeiten im Freien bei Hitze und Sonne

Bei Arbeiten im Freien unter großer Hitze ist die Gefahr von Sonnenstich oder Hitzschlag sowie Haut- und Augenerkrankungen besonders groß. UV-Schutzbrille, Schirmkappe oder – wo notwendig – Schutzhelm mit Nackenschutz schützen vor direkter Sonneneinstrahlung. Keinesfalls sollte mit nacktem Oberkörper gearbeitet werden. Ideal sind T-Shirts aus atmungsaktivem Material und das Auftragen passender Sonnenschutzmittel.

Nach Möglichkeit sollte der Arbeitsplatz mit einem Schattenspender, etwa einem Schirm, geschützt oder der Arbeitsbeginn in die kühleren Morgenstunden vorverlegt werden. Bei großer Hitze sind jedenfalls auch zusätzliche Arbeitspausen zu empfehlen, um dem Körper Möglichkeit zur Regeneration zu geben. Der Arbeitgeber sollte hier:

  • Geeignete alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen
  • Arbeitsplätze beschatten
  • Über Gesundheitsgefahren informieren
  • Sonnenschutzmittel und Sonnenschutzbrillen, idealerweise mit Seitenschutz, bereitstellen
  • Schutzhandschuhe zum Hantieren mit erhitzten Oberflächen zur Verfügung stellen.

Erste-Hilfe bei Hitzekollaps

Bei einem Hitzekollaps raten Mediziner zu folgenden Sofortmaßnahmen:

  1. Betroffene Person in den Schatten bringen und beruhigen
  2. Beine hochlagern
  3. Flüssigkeitszufuhr (Wasser)
  4. Wassergetränkte, kühle Tücher in den Nacken legen
  5. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlagerung und sofort Notarzt alarmieren.

Mehr dazu unter Erste Hilfe Tipps bei Hitze – Hitzeschlag und Sonnenstich erkennen.

Link

Arbeitsnehmerschutz (PDF)

Quelle: Arbeiterkammer, AUVA

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein