Steirische Gemeindestrukturreform: Keine verfassungsmäßigen Bedenken des VfGH

Reformpartner Gemeindefusion VfGH
Die steirischen Reformpartner Voves & Schützenhöfer bei der Stellungnahme zum VfGH Entscheid über die Gemeindefusion.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat erste Anträge gegen Gemeindefusionen in der Steiermark entschieden und dazu auch grundsätzliche Aussagen getroffen. So treffe die in den Anträgen behauptete Verfassungswidrigkeit der Gemeindestrukturreform aus formalen Gründen, nämlich aufgrund fehlerhafter Kundmachung des Gesetzes bzw. der Verordnung nicht zu. Weiters garantiere die Verfassung der einzelnen Gemeinde kein Recht auf „ungestörte Existenz“.

Die aktuelle Entscheidung betrifft die Gemeinden: Waldbach, Ganz, Parschlug, Tragöß, Eisbach, Tauplitz, Pichl-Kainisch, Altenmarkt/Fürstenfeld, Etzersdorf-Rollsdorf, Saifen-Boden, St. Marein/Neumarkt,Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg, Etmißl, Raaba und Grambach.

Der VfGH sieht gegen die Ziele der steiermärkischen Gemeindestrukturreform, insbesondere Stärkung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden, effizientere Nutzung der kommunalen Infrastruktur, bessere Nutzung von Flächen für Siedlungs- und Wirtschaftszwecke, Reaktion auf die demographische Entwicklung, keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Unsachlich ist eine Gemeindezusammenlegung nur dann, wenn sie etwa „aufgrund ganz besonderer Umstände vorhersehbar völlig untauglich“ ist, um das Ziel einer Verbesserung der Gemeindestruktur zu erreichen.

Reaktionen der Reformpartner auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

In einer Stellungnahme am 14. Oktober 2014  im Weißen Saal der Grazer Burg betonten Landeshauptmann Franz Voves und LH-Vize Hermann Schützenhöfer, dass es für sie wichtig sei, dass die in den Anträgen behauptete Verfassungswidrigkeit der Gemeindestrukturreform aus formalen Gründen, nämlich aufgrund fehlerhafter Kundmachung des Gesetzes bzw. der Verordnung, nicht zutrifft. In der Entscheidung ginge auch klar hervor, dass dem Landesgesetzgeber bei seiner Aufgabe, das Land in Gemeinden zu gliedern beziehungsweise Gemeindegebiete zu verändern, ein weitgehender rechtspolitischer Gestaltungsspielraum zukommt“

Landeshauptmann Franz Voves weiter:

Wir beide sind glücklich und sehr stolz. Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung gezeigt, dass Politik gestalten und Notwendiges und Richtiges umsetzen kann, wenn der Mut dazu aufgebracht wird.

Landeshauptmann-Vize Hermann Schützenhöfe dankt in erster Linie jenen 306 BürgermeisterInnen, die freiwillig Gemeindefusionen beschlossen haben. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes stelle eine Erleichterung dar, da damit Klarheit geschaffen und Grundsatzentscheidungen getroffen wurden. Es sei eine Bestätigung der Linie des Landes, dass der gewählte Reformprozess, der jahrelang unter Einbindung der Gemeinden transparent und inhaltlich sehr fundiert durchgezogen wurde, auch legitim ist.

Beide Landeshauptleute sprachen ein Angebot an jene Gemeinden aus, die Fusionen angefochten haben:

Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Wir wollen nach wie vor alle ins Boot holen und gemeinsam an einer guten Zukunft arbeiten.

Link:

www.vfgh.gv.at

Foto: © steiermark.at / Leiss

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